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Förderungen, Bil­dungs­­gut­schei­ne und Bil­dungs­­prämien

Bildungsurlaub

„Bildungsurlaub“ ist ein Förderangebot der Bundesländer…

„Bildungsurlaub“ ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:

  • In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen.
  • Die Anzahl der Tage, die gewährt wird, kann vom Alter abhängen.

Neben beruflicher Weiterbildung können – abhängig vom jeweiligen Bundesland – auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Meist werden 5 Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen.

Wer hilft weiter?

Eine Übersicht finden Sie auf der Seite zum Bildungsurlaub im InfoWeb Weiterbildung (IWWB). Die Weiterbildungsdatenbanken der Länder ermöglichen meist eine Suche nach Bildungsangeboten, die sich als Bildungsurlaub nutzen lassen.

Weiter­bildungs­stipendium – Stiftung Begabten­förderung beruf­liche Bildung (sbb)

Um sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen…

Träger des Förderprogramms ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Um sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen. Sie dürfen ebenso nicht älter als 25 Jahre sein und müssen Ihre Berufsabschlussprüfung mit einer besseren Note als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben.

Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2019/11/2719_bekanntmachung

Bildungs­schecks bundes­weit

Einige Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks an. Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger (z.B. impuls Fortbildung) einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als „Weiterbildungsbonus“, „Bildungsschecks“ oder „Quali-Schecks“ bezeichnet.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen. Je nach Bundesland können auch berufsbegleitende Studiengänge unterstützt werden.

Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Auszubildende, Berufsrückkehrer/innen, Freiberufler/innen und Kleinunternehmer/innen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland.

Unter Umständen ist die Förderung auf Ältere, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, niedrigem Verdienst, ohne Schul- oder Berufsabschluss oder in Klein- und Mittelbetrieben beschränkt.

Wie wird gefördert?

Die Länder legen fest, bis zu welcher Obergrenze eine Förderung erfolgen kann (zum Beispiel 50 Prozent der Lehrgangskosten oder maximal 1.000 Euro). Ergänzend ist eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgesehen.

Wer hilft weiter?

Einen Überblick zu den länderspezifischen Programmen erhalten Sie bei der Förderungssuche des InfoWeb Weiterbildung (IWWB).

Weiter­bildungs­bonus Hamburg

Das Projekt „Weiterbildungsbonus“ fördert gezielt kleine und mittlere Unternehmen…

Das Projekt „Weiterbildungsbonus“ fördert gezielt kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte (ausdrücklich Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund oder Beschäftigte in Elternzeit/Alleinerziehende) sowie Selbstständige und Existenzgründer/innen – besonders, wenn keine anderen Fördermittel in Frage kommen. Unabhängig vom zeitlichen Umfang, Inhalt und Abschluss sind nahezu alle Bildungsmaßnahmen förderungsfähig. Sie müssen sich lediglich als wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken oder dazu beitragen, den digitalen Wandel zu vollziehen.

  • Es werden Weiterbildungen mit einem Wert über 250,- € gefördert.
  • Grundsätzlich ist eine Begründung des Arbeitgebers vorzulegen.
  • Antragsteller/innen müssen in Hamburg leben oder arbeiten.
  • Der Weiterbildungsbonus muss vor Beginn eines Kurses beantragt werden.
  • Es muss ein schriftliches Angebot des Bildungsträgers zur angestrebten Weiterbildung vorliegen.

Fördermöglichkeiten

Beschäftigte, Selbstständige, Auszubildende: 50% Förderung, max. 750,- €

Beschäftigte oder Selbstständige des Hamburger Handwerks: 75% Förderung, max. 2.000,- €

Existenzgründer/innen (ALG I und II) Selbstständige im ALG II Bezug: Bis zu 75% Förderung, max. 1.125,- €

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im ALG II Bezug (Aufstocker): Bis zu 100% Förderung, max. 1.500,- €

Beschäftigte im „Hamburger Modell“: 2.000,- € Weiterbildungsbonus–Budget

(Solo-) Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmer/innen der Kreativwirtschaft: Dazu gehören Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Literatur, Musik, Presse, Rundfunk, Software/Games, Theater/Tanz und Werbung. Gemeinsam mit der Hamburger Kreativ Gesellschaft werden für ein Coachingprogramm bis zu 90% der Kosten übernommen.

Weitere Informationen: https://hamburg.kursportal.info/g3408

Youtubevideo: https://www.youtube.com/watch?v=r3HSdDScifI

Quali­Scheck Rhein­land-Pfalz

Gefördert werden können grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz…

Gefördert werden können grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.

Falls die Kosten der geplanten Weiterbildungsmaßnahme weniger als 1.000 Euro betragen, dann ist eine Förderung durch den QualiScheck nur möglich, wenn der Antragsteller ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten hat. 

Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Bitte beachte Sie, dass daher folgende Personengruppen nicht gefördert werden können:

• Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen

• Personen, die eine Erstausbildung absolvieren

• Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind

• Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler

• Nicht Erwerbstätige

Die ESF-Förderperiode endet zum 31.12.2022. Aus diesem Grund kann derzeit die Förderung nur für Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden, die bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sind.

Weitere Informationen: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/wer-wird-gefoerdert

Berufliche Weiter­bildung Sachsen (ReactEU)

Gefördert werden Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung…

Gefördert werden Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung, speziell Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300 EUR.

Unser „Weiterbildungsscheck – individuell“ richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. Noch einfacher wird es, wenn die Weiterbildungskosten unter 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) betragen. Dann müssen Sie uns zusammen mit Ihrem Förderantrag lediglich das ausgewählte Angebot einreichen. 

Was wird gefördert

Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen. 

Weitere Informationen: https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/individuell-berufsbezogene-weiterbildung.jsp#tab_program_examples

Weiter­bildungs­­bonus Schleswig-Holstein

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus Pro können die Kosten für eine Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden…

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus Pro können die Kosten für eine Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden.

Was wird unterstützt?

Mit dem Weiterbildungsbonus Pro werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert.

Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Pro wird aus EU-Mitteln im Rahmen des „Landesprogramm Arbeit“ gefördert und läuft bis zum 30. Juni 2023.

Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html

Bildungs­­check NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung…

Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck

Weiter­­bildung in Nieder­­sachsen

Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten…

Wer wird gefördert? Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten.

Die Laufzeit des Förderprogramms Weiterbildung in Niedersachsen wird bis zum 30.06.2023 verlängert.

Weitere Informationen: https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/index.jsp

Kontakt

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MONTAG BIS DONNERSTAG
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FREITAG
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